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Kostenlose Notbetreuungsangebote für Kinder von Beschäftigten und Studierenden
Die Beuth Hochschule finanziert eine kostenlose Notbetreuung für Kinder von Beschäftigten, Studierenden und Teilnehmenden des FSI.
In unvorhersehbaren Notsituationen unterstützt die Hochschule damit studierende und beschäftigte Eltern .
Wer darf die kostenfreie Kindernotbetreuung nutzen?
Alle Studierenden der Beuth Hochschule (Nachweis über gültigen Studierendenausweis) und MitarbeiterInnen (Nachweis über dienstliche E-Mail-Adresse) sowie die TeilnehmerInnen am FSI. Der Nachweis der Zugehörigkeit zur Beuth Hochschule bzw. zum FSI ist Voraussetzung für die Inanspruchnahme!
Wer wird betreut?
Betreut werden Kinder von 2 Monaten bis 12 Jahren.
Wo wird betreut?
Die Betreuung kann in Räumen der Hochschule, z. B. im Familienzimmer (Haus Grashof, Raum 140), im Haushalt der Eltern oder (bei Nichterkrankung des Kindes) in einer der beiden zentral gelegenen Kitas der pme Familienservice GmbH erfolgen.
Gründe für die Anforderung einer Kindernotbetreuung
- Kurzfristige Erkrankung eines Kindes bei studiumsbezogener bzw. dienstlicher Unabkömmlichkeit des Elternteils
- Unerwarteter Ausfall der Regelbetreuung (Kita, Schule/ Hort, Tagesmutter, Babysitter, etc.) bei dienstlicher bzw. studiumsbezogener Unabkömmlichkeit des Elternteils
- Teilnahme an Gremiensitzungen, die notwendiger Weise über die Regelbetreuungszeit hinausgehen
Wer betreut die Kinder?
Die pme Familienservice GmbH versendet nach Anruf in der Filiale oder außerhalb der Öffnungszeiten dieser dann über die Hotline eine geprüfte Betreuungsperson. Die Vermittlung kann in dringenden Notfällen auch innerhalb von wenigen Stunden organisiert werden - melden Sie sich bitte trotzdem so früh wie möglich.
Bitte beachten Sie, dass Sie bei Stornierung des Auftrags innerhalb 24 Std. vor dem Einsatz eine Stornogebühr in Höhe von 50€ zahlen müssen.
Anmeldung über 030 269371-0
außerhalb der Filialöffnungszeiten: 0180 - 155 88 11
